Rechtsdatenbank Alpenkonvention

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Mit dem 1995 in Kraft getretenen Übereinkommen zum Schutz der Alpen, kurz Alpenkonvention, existiert ein regional herausragendes Nachhaltigkeitsinstrument, das bereichsübergreifend den Schutz und die Erhaltung einer Gebirgsregion als Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum zum Ziel hat.

Die weitere Ausgestaltung und Spezifizierung dieses als Rahmenübereinkommen konzipierten Umweltvertrages erfolgt durch sog. Protokolle, die wiederum selbstständige, völkerrechtliche Verträge sind, welche die in der Alpenkonvention enthaltenen und größtenteils nur grob umrissenen Ziele und Handlungsverpflichtungen weiter implementieren. Diese Protokolle sind seit Dezember 2002 in Kraft und der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich. Das hat nun zur Folge, dass die Protokolle innerstaatlich unmittelbare Wirksamkeit erlangt haben und demgemäß sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Vollziehung entsprechend zu berücksichtigen sind, sofern sie dazu geeignet sind.

Zur Veranschaulichung und zur Hilfestellung liegt seit dem Frühjahr 2007 ein Handbuch für die Umsetzung der Alpenkonvention vor, das Rahmenbedingungen, Leitlinien und Vorschläge für die Praxis zur rechtlichen Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle beinhaltet. Diese Form der Hilfestellung des federführenden Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfährt durch die vorliegende Datenbank eine wesentliche Erweiterung. Damit wird eine im Internet kostenlos verfügbare Quelle mit dem Ziel angeboten, den mit der Umsetzung der Protokolle befassten Behörden insbesondere an Hand von Leitsätzen weitere Kenntnisse zu behördlichen Entscheidungen mit Alpenkonventionsbezug zu vermitteln und so die Anwendung des komplexen Vertragsregimes der Alpenkonvention zu erleichtern. Darüber hinaus haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, in behördliche Angelegenheiten und Erkenntnisse Einsicht zu nehmen.

Es trifft durchaus zu, dass Österreich, wie die anderen Alpenstaaten auch, erst am Beginn des Weges ist und es noch einige Zeit brauchen wird, die vielfältigen Potenziale von solch extern entstandenen Rechtsquellen, wie es die Alpenkonvention und ihre Protokolle nun einmal sind, im Rahmen der Vollziehung auszuschöpfen.