Rechtsdatenbank Alpenkonvention

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333 Einträge gefunden
BundeslandTirol
Politischer BezirkSchwaz
ArtBescheid
TitelK***abfahrt
Geschäftszahlu-7954/26
Datum23.6.2003
Behörde/Gericht/NGOLandesregierung
Behörde/Gericht/NGO AdresseAmt der Tiroler Landesregierung
umweltschutz@tirol.gv.at
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
SachbearbeiterMag. Thomas Putscher
Protokoll & ArtikelBodenschutz - Artikel 14
SpruchI.
Gemäß § 6 lit. c und e, § 7 Abs. 1 lit. b und § 7 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 27 Abs. 1 lit. b und § 27 Abs. 2 lit. a Zif. 2 und Abs. 5 Tiroler Naturschutzgesetz 1997 - TNSchG, LGBl. Nr. 33/1997 in der Fassung LGBl. Nr. 89/2002, wird der M*** AG, vertreten durch den Direktor J*** R***, aus M***, die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung des 6 SK K*** (schräge Länge der Bahn: 1.037 m) als Ersatz für den Doppelsessellift K*** sowie den Schlepplift M*** samt der Verlegung der Talstation und der Bergstation, Erdkabel- und Beschneiungsleitungsverlegung, der Errichtung eines Zufahrtsweges, der Errichtung des Schiweges samt Bachquerungen und der Erneuerung der Schibrücke (exklusive der neu zu errichtenden "K***") nach Maßgabe der mit Genehmigungsvermerk versehenen Einreichunterlagen (Projekt der M*** AG/Planungsbüro K***) bei Einhaltung nachfolgender Nebenbestimmungen erteilt:
1. Der Baubeginn ist der Behörde spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
2. Für die Durchführung der Bauarbeiten ist eine fachlich geeignete Person als ökologische Bauaufsicht beizuziehen, welche der Behörde vor Baubeginn namhaft zu machen ist. Über die durchgeführten Arbeiten ist ein Endbericht mit Fotodokumentation vorzulegen, aus der der Zustand des Geländes vor, während und nach der Bauarbeiten erkenntlich ist. Zudem sind der Behörde während der Bauarbeiten zumindest zwei Zwischenberichte mit Fotodokumentation unaufgefordert zu übermitteln.
3. Die im Projekt angeführten ökologischen Begleit- und Kompensationsmaßnahmen sind vollinhaltlich umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der erdbaulichen Maßnahmen, die geplanten Maßnahmen an den Böschungen, die Erhaltung des Humushorizontes, die Verwendung von Saatgut, das Begrünungsverfahren, den Begrünungszeitpunkt sowie die Düngung und Pflege.
4. Der auf dem Orthofoto Pistenadaptionen Projektsbeilage 3a von der bestehenden Piste abzweigende Weg auf dem Gst. Nr.***, ist in einem solchen Zustand zu erhalten bzw. in einen solchen Zustand zu bringen, dass er für das Weidevieh kein Hindernis darstellt.
5. Bis zum 15.11.2003 sind die aufgelassenen Anlagenteile des zu ersetzenden Schleppliftes M*** abzutragen und die Fundamente der Stützen bis 0,5 m unter das Gelände abzuschremmen, zu überschütten und zu rekultivieren.
6. Bis zum 15.10.2004 sind die aufgelassenen Anlagenteile des zu ersetzenden Doppelsesselliftes K*** abzutragen und die Fundamente der Stützen bis 0,5 m unter das Gelände abzuschremmen, zu überschütten und zu rekultivieren.
7. Sämtliche blechmäßige Ausführungen bei der Bergstation und dem Bahnhof sind mit den RAL-Farben 6006, 6008, 6015 und 6022 und verwandten Farbarten zu versehen.
II.
Die von der M*** AG, vertreten durch den Direktor J*** R***, aus M***, beantragte Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung der "K***" (Seite 15 ff. des Technischen Berichtes, Projektbeilage 1a, sowie Geotechnisches Gutachten von o. Univ- Prof. Dr. *** vom 29.1.2003, Seite 1) wird gemäß § 6 lit. e in Verbindung mit § 27 Abs. 6 TNSchG 1997 unter Berücksichtigung des Artikel 14 des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention vom 1991 im Bereich Bodenschutz, BGBl. III Nr. 235/2002, versagt.
der behördlichen Entscheidung entnommen / Leitsatz des US und der HöchstgerichteUngeachtet einer möglichen direkten Anwendbarkeit des Art 14 BodP ist die Behörde jedenfalls verpflichtet, das TNschG 1997 im Lichte der Alpenkonvention auszulegen und die Konventionsbestimmungen bei Interessenabwägungen einfließen zu lassen.
Bei täglich zu erwartenden Steinschlägen liegt eine Schipiste in einem labilen Gebiet und Art 14 BodP ist in die Interessenabwägung miteinzubeziehen.
SchlagwörterLabiles Gebiet
Skipisten; Schipisten
Download als PDFu-7954/26
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