Rechtsdatenbank Alpenkonvention

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BundeslandTirol
Politischer BezirkLandeck
ArtBescheid
TitelSkidooguiding - S***
Geschäftszahl4u-8578/9
Datum12.12.2006
Behörde/Gericht/NGOBH
Behörde/Gericht/NGO AdresseBezirkshauptmannschaft Landeck
bh.landeck@tirol.gv.at
Innstraße 5
6500 Landeck
SachbearbeiterMag. Thomas Putscher
Protokoll & ArtikelTourismus und Freizeit - Artikel 6
Tourismus und Freizeit - Artikel 15
SpruchDie Bezirkshauptmannschaft Landeck als Behörde I. Instanz gemäß § 42 Abs.2 Tiroler Naturschutzgesetz 2005, LGBl. Nr. 26/2006 (TNSchG), entscheidet wie folgt:
Dem Ansuchen der S*** GmbH vom 16. August 2006, vertreten durch den Geschäftsführer G*** M***, wird gemäß den §§ 6 lit. j, 29. Abs. 6 TNSchG in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 und Artikel 15 Abs 2 des Protokolls Tourismus der Alpenkonvention, BGBl- III Nr. 230/2002, für die Durchführung von Skidooguiding im Winter 2006/2007 keine Folge gegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt.
der behördlichen Entscheidung entnommen / Leitsatz des US und der HöchstgerichteBei Vorhaben, die über das bestehende Tagesangebot herausgehen und die in die Ruhephase, die sich auch in solchen Tourismusgebieten notwendiger Weise entwickeln sollte, hineinreichen, ist Artikel 6 Abs. 3 des Protokolls Tourismus jedenfalls im Rahmen der Auslegung heranzuziehen.
SchlagwörterExtensiver Tourismus
Intensiver Tourismus
Motorschlitten, Snow Cross, Ski-Doo, Schneemobil
Download als PDF4u-8578/9
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