Hier finden Sie Informationen zur Richtlinie über Industrieemissionen
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (sog. IPPC-Richtlinie) und sechs weiterer Sektor-Richtlinien (zu Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemitteln und Titandioxid).