Register mittelgroßer Feuerungsanlagen
07.03.2018
Erfassung mittelgroßer Feuerungsanlagen ab sofort möglich
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Im Elektronischen Datenmanagement EDM wird ein öffentlich zugängliches Register mit Informationen über einzelne mittelgroße Feuerungsanlagen aufgebaut. Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz MCP-RL).
Erfasst werden Feuerungsanlagen -einschließlich stationärer Motoren und Gasturbinen- mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW. Neue Anlagen sind gemäß Artikel 5 der MCP-RL zum Zeitpunkt der Genehmigung oder – wenn keine Genehmigung vorgesehen ist – zum Zeitpunkt der Registrierung im Register zu führen. Altanlagen (Anlagen, die vor dem 19. Dezember 2017 eine Genehmigung erhielten) werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.
Aktuell werden im EDM in einem ersten Schritt Formularseiten zur Verfügung gestellt, mit denen die erforderlichen Informationen zu den Feuerungsanlagen erhoben werden. Sie finden diese auf der EDM Startseite im linken oberen Bildschirmbereich in der Rubrik „Anwendungen“. Die eingegebenen Daten werden folglich vom Umweltbundesamt in das EDM Stammdatenregister übertragen.
Die direkte Erfassung im EDM wird ab Ende 2018 zur Verfügung stehen.