Sammler/Behandler

Hier können sie befugte Abfallsammler und -behandler abfragen. In der öffentlichen Abfrage scheinen Abfallsammler und -behandler auf, wenn

  1. sie die Tätigkeit "Abfallsammler oder -behandler" in den Stammdaten angegeben haben und
  2. die zuständige Behörde Erlaubnisdaten eingetragen hat.

Hinweis: Personen, die gemäß § 24a Abs. 2 AWG 2002 keiner Erlaubnis bedürfen, können mit der Suche nach Abfallsammlern bzw. -behandlern nicht gefunden werden.

 
i
 
i
 
i
 
i

Tätigkeit lt. Berechtigungsumf.

 
i
Tätigkeit lt. Berechtigungsumf.

Abfall-Gefährlichkeit

 
i
Abfall-Gefährlichkeit

Sitz

 
i
 
i
 
i
 
i
 
i